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REMIT

BEKANNTGABE GEMÄß REMIT

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BEKANNTGABE GEMÄSS REMIT

Die Europäische Union hat eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts erlassen, die unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ bekannt ist und am 28. Dezember 2011 in Kraft trat. REMIT bietet einen Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Marktmissbrauch im Bereich der Energiegroßhandelsmärkte und begründet für Marktteilnehmer unter anderem eine Publizitätspflicht für ihnen vorliegende Insiderinformationen.

Unsere gesamte Geschäftstätigkeit unterliegt den Grundsätzen der Professionalität, Fairness und Integrität. Dabei halten wir unabhängig vom Ort unserer Tätigkeit stets alle geltenden Gesetze und Vorschriften ein. Die SWN Stadtwerke Neustadt GmbH wird auf dieser Seite und ggf. auf anderen verbundenen oder verknüpften Seiten ihrer Internet-Präsenz Informationen veröffentlichen, deren Bekanntgabe gemäß REMIT erforderlich ist.

Derzeit sind keine meldepflichtigen Informationen vorhanden.